AGB und Reisebedingungen

Grundsätzlich gelten die Reise- und Stornobedingungen des Ihnen jeweils genannten Vertrags-Reisebüros in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Es gilt somit das Recht des Landes in dem der Reiseteilnehmer und/oder das die Buchung vornehmende Reisebüro ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Alle Reiseunterlagen werden Ihnen durch diese Büros zugesandt. Das Inkasso wird über Banküberweisung (RaiKa Steiermark) abgewickelt.

Bei Direktbuchungen gelten die folgenden Bestimmungen: (Gleich den Bedingungen der Mehrzahl der Reisebüros)

Zahlung, Preis:
Bei schriftlicher (e-Mail) oder mündlicher (telefonischer) Buchung kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir Ihren Auftrag schriftlich (Brief, Fax oder e-Mail) bestätigt haben. Damit werden pro Person 10% des Reisepreises als Anzahlung fällig.
Die Reiseunterlagen (Programmgutschein/Transfergutschein etc.) können wir Ihnen erst aushändigen, wenn der nach der Anzahlung verbleibende Restbetrag ohne Abzüge bezahlt wurde. Bei Zusendung der Unterlagen muß der Restbetrag spätestens 21 Tage vor Reisebeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, senden wir Ihnen die Unterlagen unter Erhebung des Restbetrages per Nachnahme zu. Die Zusendung der Reisunterlagen erfolgt generell spaetestens 2  Wochen vor Reise- bzw. Veranstaltungsbeginn.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist in den genannten Preisen nicht enthalten, es sei denn, sie ist ausdrücklich unter "Inbegriffen - Inklusive" erwähnt.
Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder nennenswerten Flugpreisaenderungen  o.ä. können vorgenommen werden, müssen allerdings dem Gast vor der Buchung mitgeteilt werden.

Umbuchung:
Sie können eine gebuchte Reise bis 30 Tage vor Beginn im Rahmen des Programms des betreffenden Veranstalters ohne Bearbeitungsgebühr umbuchen. Eventueller, programmbedingter, Preisabschlag oder Aufpreis wird dann vor Ort verrechnet.

Vorzeitiger Abbruch einer Reise bzw. Veranstaltung:
Sollten Sie vorzeitig Ihre Teilnahme an einer Reise oder Veranstaltung abbrechen, ist nur dann eine eventuelle teilweise Rückvergütung des Preises möglich, wenn wichtige gesundheitliche Gründe eine Unterbrechung des Urlaubs unabwendbar machen.
Die Bedingungen für den Rücktritt, die Umbuchung und den vorzeitigen Abbruch gelten nur insoweit, als diese nicht von uns und/oder dem Leistungsträger zu vertreten sind.

Auslandsreisen:
Jeder Teilnehmer an einer Auslandsreise ist für die Kenntnis und Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Reiseteilnehmers.

Sonstige Bedingungen:
Die angebotenen Reisen bzw. Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft durchgeführt. Witterungsbedingte Programmänderungen die für den Kunden zumutbar sind, müssen wir uns vorbehalten.

Jeder Teilnehmer einer Reise bzw. einer Veranstaltung ist allein dafür verantwortlich, daß er den Anforderungen des gebuchten Unternehmens gesundheitlich gewachsen ist. Für Schäden und Au-wendungen, die sich aus einer gesundheitlichen Nichteignung des Teilnehmers für die gebuchte Reise bzw. Veranstaltung ergeben, haftet der Teilnehmer selbst. Das gilt auch und insbesondere für Veranstaltungen  die mit besonderen Anstrengungen verbunden sein können (z.B. Hochgebirgstouren, Klettern, Trekking, Höhlentouren, Rafting und Kanutouren, Mountainbike, Motorradfahrten, Schitouren und Schnee wanderungen, usw.). Der Führer derartiger Touren ist berechtigt, Teilnehmer aufgrund ihrer gesundheitlichen Nichteignung - im Interesse der Durchführbarkeit für die anderen Teilnehmer - ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen. Ein Ausschluss von der Teilnahme (teilweise oder ganz) wird allerdings auch an den Beschluss der Mehrheit der Gruppe gebunden sein, willkürliche Ausschlüsse ohne die Gegebenheit eines Sicherheitsrisikos oder andauernder gruppenstörender Verhaltenweise sind völlig ausgeschlossen.

Rücktritt des Kunden:
Der Rücktritt muß schriftlich (e-Mail) erfolgen, wobei als Stichtag das Eingangsdatum der Annullierung gilt. Bei Rücktritt stellen wir entsprechend den ARB 92 folgende Stornogebühren in Rechnung: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10 %; vom 29.-20.Tag 25 %; vom 19.-10.Tag 50 %; vom 9.-4.Tag 65%; ab dem 3. Tag (72 Stunden) 85%, jeweils vom Pauschalpreis.

Rücktritt / Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Zur Durchführung verschiedener Reisen ist die Erreichung der angegebenen Mindestteilnehmerzahl notwendig. Bis 7 Tage vor Reiseantritt kann der Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis zum Abreisetag kann die Kündigung erfolgen, wenn Witterungsgründe die Durchführung gefährden. Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Haftung:
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haften wir:
1. Für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise bzw. Veranstaltung.

2. Für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger.
3. Für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen.
4. Für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Etwaige Beanstandungen müssen alsbald der örtlichen Leitung der Reise oder Veranstaltung mitgeteilt werden, weil gegebenenfalls nur so für Abhilfe gesorgt werden kann. Ist eine örtliche Reise- oder Veranstaltungsleitung nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen die Beanstandung alsbald dem Leistungsträger und uns mitgeteilt werden.

Im Falle von Beanstandungen werden wir uns bemühen, auch wenn uns keine Haftung trifft, die Beseitigung etwaiger Mißstände zu veranlassen, vorausgesetzt, daß Beanstandungen alsbald, d.h. noch während der Reise bzw. Veranstaltung gemeldet werden. Reise- und Veranstaltungsleiter sind nicht ermächtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen, sie dürfen lediglich bestätigen, Bean-standungen entgegengenommen zu haben.

Sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise bzw. Veranstaltung gegen uns zustehen, müssen spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bzw. Veranstaltung uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Sie die Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Ansprüche gegen uns aus dem gebuchten Vertrag verjähren in sechs Monaten nach Beendigung der Reise bzw. Veranstaltung.

Unsere Haftung bei Vorliegen eines Mangels der Reise bzw. Veranstaltung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
• Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeiführt wird, oder
• Soweit wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Preis und Tarifstand:  31.Oktober 2004