Allgemeine Geschäfts Bedingungen AGB:
Grundsätzlich gelten die Reise- und Stornobedingungen des Ihnen jeweils
genannten Vertrags-Reisebüros in
Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Es gilt somit das Recht des Landes
in dem der Reiseteilnehmer und/oder das die Buchung vornehmende Reisebüro ihren
ordentlichen Wohnsitz haben. Alle Reiseunterlagen werden Ihnen durch diese
Büros, oder direkt durch uns, zugesandt. Das Inkasso wird über Banküberweisung (RaiKa Steiermark)
abgewickelt.
Bei
Auch bei Direktbuchungen gelten die folgenden Bestimmungen: (Gleich den Bedingungen der
Mehrzahl der Reisebüros)
Zahlung, Preis:
Bei schriftlicher (e-Mail) oder mündlicher (telefonischer) Buchung kommt ein
Vertrag erst zustande, wenn wir Ihren Auftrag schriftlich (Brief, Fax oder
e-Mail) bestätigt haben. Damit werden pro Person 10% des Reisepreises als
Anzahlung fällig.
Die Reiseunterlagen (Programmgutschein/Transfergutschein etc.) können wir Ihnen
erst aushändigen, wenn der nach der Anzahlung verbleibende Restbetrag ohne
Abzüge bezahlt wurde. Bei Zusendung der Unterlagen muß der Restbetrag
spätestens 21 Tage vor Reisebeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Ist dies
nicht der Fall, senden wir Ihnen die Unterlagen unter Erhebung des Restbetrages
per Nachnahme zu. Die Zusendung der Reisunterlagen erfolgt generell spaetestens
2 Wochen vor Reise- bzw.
Veranstaltungsbeginn.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist in den genannten Preisen nicht enthalten,
es sei denn, sie ist ausdrücklich unter "Inbegriffen - Inklusive" erwähnt.
Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder nennenswerten
Flugpreisaenderungen o.ä. können
vorgenommen werden, müssen allerdings dem Gast vor der Buchung mitgeteilt
werden.
Umbuchung:
Sie können eine gebuchte Reise bis 30 Tage vor Beginn im Rahmen des Programms
des betreffenden Veranstalters ohne Bearbeitungsgebühr umbuchen. Eventueller,
programmbedingter, Preisabschlag oder Aufpreis wird dann vor Ort verrechnet.
Vorzeitiger Abbruch einer Reise bzw. Veranstaltung:
Sollten Sie vorzeitig Ihre Teilnahme an einer Reise oder Veranstaltung
abbrechen, ist nur dann eine eventuelle teilweise Rückvergütung des Preises
möglich, wenn wichtige gesundheitliche Gründe eine Unterbrechung des Urlaubs
unabwendbar machen.
Die Bedingungen für den Rücktritt, die Umbuchung und den vorzeitigen Abbruch
gelten nur insoweit, als diese nicht von uns und/oder dem Leistungsträger zu
vertreten sind.
Auslandsreisen:
Jeder Teilnehmer an einer Auslandsreise ist für die Kenntnis und Einhaltung der
Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Reiseteilnehmers.
Sonstige Bedingungen:
Die angebotenen Reisen bzw. Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft
durchgeführt. Witterungsbedingte Programmänderungen die für den Kunden zumutbar
sind, müssen wir uns vorbehalten.
Jeder Teilnehmer einer Reise bzw. einer Veranstaltung ist allein dafür
verantwortlich, daß er den Anforderungen des gebuchten Unternehmens
gesundheitlich gewachsen ist. Für Schäden und Au-wendungen, die sich aus einer
gesundheitlichen Nichteignung des Teilnehmers für die gebuchte Reise bzw.
Veranstaltung ergeben, haftet der Teilnehmer selbst. Das gilt auch und
insbesondere für Veranstaltungen die mit
besonderen Anstrengungen verbunden sein können (z.B. Hochgebirgstouren,
Klettern, Trekking, Höhlentouren, Rafting und Kanutouren, Mountainbike,
Motorradfahrten, Schitouren und Schnee wanderungen, usw.). Der Führer
derartiger Touren ist berechtigt, Teilnehmer aufgrund ihrer gesundheitlichen
Nichteignung - im Interesse der Durchführbarkeit für die anderen Teilnehmer -
ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen. Ein Ausschluss von der
Teilnahme (teilweise oder ganz) wird allerdings auch an den Beschluss der
Mehrheit der Gruppe gebunden sein, willkürliche Ausschlüsse ohne die
Gegebenheit eines Sicherheitsrisikos oder andauernder gruppenstörender
Verhaltenweise sind völlig ausgeschlossen.
Rücktritt des Kunden / Storno:
Der Rücktritt muß schriftlich (e-Mail) erfolgen, wobei als Stichtag das
Eingangsdatum der Annullierung gilt. Bei Rücktritt von den AKTIFPROGRAMMEN
stellen wir entsprechend den ARB 92 folgende Stornogebühren in Rechnung:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %; danach 60 % vom Pauschalpreis.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
Rücktritt / Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Zur Durchführung verschiedener Reisen ist die Erreichung der angegebenen
Mindestteilnehmerzahl notwendig. Bis 7 Tage vor Reiseantritt kann der
Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung
festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis zum Abreisetag kann
die Kündigung erfolgen, wenn Witterungsgründe die Durchführung gefährden.
Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Haftung:
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haften wir:
1. Für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise bzw. Veranstaltung.
2. Für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger.
3. Für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen.
4. Für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Etwaige Beanstandungen müssen alsbald der örtlichen Leitung der Reise oder
Veranstaltung mitgeteilt werden, weil gegebenenfalls nur so für Abhilfe gesorgt
werden kann. Ist eine örtliche Reise- oder Veranstaltungsleitung nicht
erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen die
Beanstandung alsbald dem Leistungsträger und uns mitgeteilt werden.
Im Falle von Beanstandungen werden wir uns bemühen, auch wenn uns keine Haftung
trifft, die Beseitigung etwaiger Mißstände zu veranlassen, vorausgesetzt, daß
Beanstandungen alsbald, d.h. noch während der Reise bzw. Veranstaltung gemeldet
werden. Reise- und Veranstaltungsleiter sind nicht ermächtigt, irgendwelche
Ansprüche anzuerkennen, sie dürfen lediglich bestätigen, Beanstandungen
entgegengenommen zu haben.
Sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung
der Reise bzw. Veranstaltung gegen uns zustehen, müssen spätestens innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bzw.
Veranstaltung uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist
können Sie die Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert waren. Ansprüche gegen uns aus dem gebuchten
Vertrag verjähren in sechs Monaten nach Beendigung der Reise bzw.
Veranstaltung.
Unsere Haftung bei Vorliegen eines Mangels der Reise bzw. Veranstaltung ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt,
• Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeiführt wird, oder
• Soweit wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
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